•  

    Förderungen & Steuervorteile

So sparen Sie mit Elektromobilität

Auch wenn der staatliche Umweltbonus ausgelaufen ist, profitieren E-Auto-Fahrer weiterhin von attraktiven Vorteilen und Fördermöglichkeiten – sowohl als Privatperson als auch als Unternehmen. Auf dieser Seite zeigen wir Ihnen alle relevanten Zuschüsse, steuerlichen Vergünstigungen und Einsparpotenziale, die Sie beim Kauf oder Betrieb eines Elektroautos nutzen können.

THG-Prämie für Elektroautos – Ihr jährlicher CO₂-Bonus

Als Halter eines vollelektrischen Fahrzeugs (BEV) haben Sie Anspruch auf die sogenannte THG-Prämie – eine jährliche Auszahlung als Ausgleich für Ihre CO₂-Ersparnis im Straßenverkehr. Sie erhalten diesen Bonus unabhängig von Ihrer Fahrleistung. Aktuell liegt die Prämie im Durchschnitt bei 200 bis 400 Euro pro Jahr.

Die Auszahlung erfolgt unkompliziert über zertifizierte Anbieter, bei deren Auswahl und Abwicklung wir Sie gerne unterstützen. Wichtig ist nur, dass das Fahrzeug auf Sie zugelassen ist. Auch bei Leasingfahrzeugen können Sie die THG-Prämie erhalten – vorausgesetzt, Sie sind offiziell als Halter eingetragen.

Nutzen Sie diesen Vorteil – ganz einfach und jedes Jahr aufs Neue.

Für alle reinen Elektroautos

✓ Für neue oder bereits zugelassene Autos

✓ Keine Zusatzkosten oder Gebühren

 

✓ Registrierung in wenigen Minuten

✓ Schnelle & garantierte Auszahlung

✓ Auch für Leasing- oder Dienstfahrzeuge

 

Steuervorteile für Elektroautos – So sparen Sie clever

Reine Elektrofahrzeuge (BEV) sind bei Erstzulassung bis zum 31.12.2025 für volle 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Auch nach Ablauf dieser Frist profitieren E-Autos von einer gestaffelten Steuerermäßigung bis mindestens 2030 – ein klarer Vorteil gegenüber herkömmlichen Verbrennern.

Dienstwagenregelung – nur 0,25 % versteuern

Besonders attraktiv ist auch die Dienstwagenregelung für vollelektrische Firmenfahrzeuge: Liegt der Bruttolistenpreis Ihres E-Autos bei maximal 100.000 Euro, müssen Sie monatlich nur 0,25 % dieses Wertes als geldwerten Vorteil versteuern. Für teurere Modelle über dieser Grenze greift eine reduzierte 0,5 %-Versteuerung. Plug-in-Hybride profitieren nur noch eingeschränkt – sie müssen mindestens 60 Kilometer elektrische Reichweite oder einen CO₂-Ausstoß von unter 50 g/km vorweisen. Damit ist Elektromobilität besonders interessant für Arbeitnehmer mit Dienstwagen, Selbstständige oder gewerbliche Fuhrparks.

Sonderabschreibung für Unternehmen

Darüber hinaus können Unternehmen beim Kauf neuer E-Fahrzeuge von einer steuerlichen Sonderabschreibung profitieren: Seit dem 01.07.2025 dürfen sie 75 Prozent der Anschaffungskosten bereits im ersten Jahr steuerlich geltend machen, sofern der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs nicht über 100.000 Euro liegt (§ 7c EStG). Wichtig: Dieses Modell gilt ausschließlich für neue, rein elektrische Fahrzeuge – Hybride sind ausgeschlossen.

 

Vorteile mit einem E-Kennzeichen

Mit einem E‑Kennzeichen profitieren Sie in vielen Städten von praktischen Vorteilen im Alltag – etwa durch kostenloses oder vergünstigtes Parken auf öffentlichen Flächen und an Ladesäulen. Auch ausgewiesene Ladeparkplätze sind oft nur mit E‑Kennzeichen nutzbar. Voraussetzung ist ein rein elektrisches Fahrzeug oder ein förderfähiger Plug‑in‑Hybrid mit ausreichend elektrischer Reichweite.

E Kennzeichen

 

Laden und Infrastruktur
Laden und Infrastruktur
Service und Wartung
Service und Wartung
Batterie und Reichweite
Batterie und Reichweite

 

FAQ

Was ist die THG-Prämie und wie bekomme ich sie? 
Die THG-Prämie (Treibhausgasminderungsquote) ist eine jährliche Auszahlung für Halter reiner Elektrofahrzeuge. Sie liegt aktuell bei etwa 200–400 € pro Jahr. Die Registrierung erfolgt über einen zertifizierten Anbieter – wir unterstützen Sie gerne dabei.
Sind Elektroautos steuerfrei?
Ja – rein elektrische Fahrzeuge (BEV), die bis 31.12.2025 zugelassen werden, sind 10 Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit. Danach gelten gestaffelte Vergünstigungen bis mindestens 2030.
Welche Vorteile habe ich als Dienstwagennutzer?
Für rein elektrische Firmenfahrzeuge bis 70.000 € Bruttolistenpreis gilt die 0,25 %-Versteuerung als geldwerter Vorteil. Für teurere Fahrzeuge liegt der Satz bei 0,5 %. Plug-in-Hybride profitieren nur, wenn sie bestimmte CO₂-Werte und elektrische Reichweiten einhalten.
Gibt es steuerliche Vorteile für Unternehmen beim Kauf?
Ja – Unternehmen können seit dem 01.07.2025 75% der Anschaffungskosten für neue Elektrofahrzeuge im ersten Jahr sofort abschreiben (bis max. 100.000 € Bruttolistenpreis). Voraussetzung: Das Fahrzeug ist rein elektrisch und fabrikneu.
Gibt es regionale Förderungen oder Zuschüsse?
In vielen Kommunen oder Bundesländern gibt es weiterhin regionale Förderprogramme – z. B. für Wallboxen oder gewerbliche Ladeinfrastruktur. Wir prüfen gerne mit Ihnen, ob Ihr Standort davon profitiert.

 


Stellen Sie hier Ihre Anfrage. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen:

An welchen Hoppmann Standort möchten Sie?

Bitte geben Sie eine E-Mail Adresse an unter der wir Sie erreichen können.

Was ist die Summe aus 7 und 8?

Datenschutzbestimmungen*

Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info@hoppmann-autowelt.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.