Pulsar Plus ist ein unglaublich kleines, aber zugleich leistungsstarkes smartes Ladegerät für Ihr Elektrofahrzeug und perfekt für das tägliche Laden zuhause, denn aufgrund seiner kompakten Größe passt es in jede Garage. Die Wallbox verfügt über Bluetooth- und WiFi-Konnektivität für einen einfachen Einblick in Leistung, Ladeplan und mehr. Mit der myWallbox App (Zugriff vom Smartphone oder Computer aus möglich) werden die zahlreichen Funktionen noch praktischer.
Die Wallbox wird mit einem integrierten Kabel geliefert und ist für jedes Elektroauto mit Ladestecker Typ 2 geeignet.
inkl. MwSt.
Die Wallbox im Überblick
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• Ladeleistung 11 kW (dreiphasig)
• kompatibel mit allen Elektroautos vom Typ 2
• DC-Fehlerstromerkenunng (nur FI Schalter Typ A notwendig)
• Integriertes Ladekabel 7m
• steuerbar über WLAN oder Bluetooth
• Überwachung des Ladestatus mit der myWallbox-App
• wasser- und staubfest (geeignet für den Einsatz im Außenbereich)
• Farbvarianten: schwarz und weiß
NRW-Förderung möglich
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Wohnungseigentümergemeinschaften, natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen, natürliche Personen als Vermieter oder Mieter, Personengesellschaften, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts: 1.500 €
oder
1.000 € je Ladepunkt für Ladepunkte an Stellplätzen für Beschäftigte, Mietende von Wohngebäuden oder an Eigentumswohnungsanlagen, die nicht mit Strom aus einer neu errichteten Erneuerbaren-Energien-Anlage betrieben wird.
Details zum Förderprogramm
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Voraussetzung für die Förderung ist, dass der für den Ladevorgang erforderliche Strom aus erneuerbaren Energien (Grünstrom-Liefervertrag) oder zumindest teilweise aus vor Ort eigenerzeugtem regenerativen Strom (zum Beispiel Photovoltaik-Anlage) stammt beziehungsweise die Stromerzeugungsanlage eine Mindestnennleistung aufweisen muss.
Die Installation und der Aufbau der Ladeinfrastruktur hat durch einen Fachunternehmer unter Beachtung der Ladesäulenverordnung zu erfolgen.
Die Ladeleistung je Ladepunkt muss mindestens 11 beziehungsweise 50 Kilowatt betragen.
Bei öffentlicher Ladeinfrastruktur ist die Antragstellung ausgeschlossen, soweit im Einzelfall noch mit Erfolg ein Antrag für ein anderes Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen gestellt werden kann oder soweit noch Mittel aus einem erfolgreich beschiedenen Antrag für ein solches Förderprogramm abgerufen werden kann.
Wie viel Förderung gibt es ? |
Ladepunkte < 50 Kilowatt:
Wohnungseigentümergemeinschaften, natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
oder
Ladepunkte ≥ 50 Kilowatt:
natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts:
oder
Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und kommunale Betriebe, sofern diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben:
Öffentliche Ladeinfrastruktur:
Natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
Ladepunkte < 50 Kilowatt
Ladepunkte ≥ 50 Kilowatt
Zuwendungen unterhalb einer Bagatellgrenze von 500 € werden nicht bewilligt beziehungsweise ausgezahlt.
Quelle: https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderinstrumente-fuer-die-energiewende/foerderung-von-ladeinfrastruktur-fuer-elektrofahrzeuge
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